Übertrittsbestimmungen 2010 für die weiterführenden Schulen

Übertritt aufs Gymnasium
von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in
seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die
Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und
Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das
Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das
über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher
für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten
Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung
festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart
kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen
Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und
Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten
gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem
anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im
Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/uebertritt/gym_kl5/index.shtml
Übertritt in die Realschule
von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in
seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die
Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und
Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran.
Für den Übertritt in die
Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Das
über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher
für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten
Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung
festgestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Übertritt im Internet:
www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/uebertritt/
www.note1plus.de/Cont.htm
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.schulberatung.bayern.de
oder bei der für den Raum Bamberg zuständigen Beratungslehrkraft:
Beratungsrektor Robert Berberich, Tel. 09505 / 8059904
Kultusministerium im Internet: